Rahmenbedingungen für eine Förderung

Mit den geförderten Projekten setzt die LAG AktivRegion Mitte des Nordens e.V. den LEADER-Ansatz des Landesprogrammes Ländlicher Raum des Landes Schleswig-Holstein (LPLR) in ihrer Gebietskulisse um. Die Fördermittel stammen zumeist aus dem EU-Förderfonds ELER, teilweise auch aus Bundes- und Landesmitteln. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) Standort Nord in Flensburg.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:

  • Das Projekt muss in der AktivRegion Mitte des Nordens durchgeführt werden und dort seinen Nutzen entfalten.

  • Das Projekt muss einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion Mitte des Nordens leisten.

  • Die max. Zuschusssumme beträgt 150.000 € pro Projekt.

  • Die maximale Zuschusssumme für Energetische Gebäudesanierung beträgt 50.000 €.

  • Die maximale Zuschusssumme bei Investitionen in Gebäude und bauliche Anlagen für Sportzwecke beträgt 80.000 € pro Maßnahme.

  • Die Mindestzuschusssumme für investive Projekte in privater Trägerschaft beträgt 5.000 €.

  • Die Mindestzuschusssumme für nichtinvestive Projekte beträgt 3.000 €.

  • Energiegutachten werden nur als Ergänzungsförderung zu bestehenden Förderprogrammen gefördert.

  • Im Rahmen der Anschubfinanzierung können bei nicht investiven Projekten, die Pilotcharakter in der AktivRegion haben, Personal- und Betriebskosten max. 3 Jahre gefördert werden.