Rahmenbedingungen für eine Förderung
Mit den geförderten Projekten setzt die LAG AktivRegion Mitte des Nordens e.V. den LEADER-Ansatz des Landesprogrammes Ländlicher Raum des Landes Schleswig-Holstein (LPLR) in ihrer Gebietskulisse um. Die Fördermittel stammen zumeist aus dem EU-Förderfonds ELER, teilweise auch aus Bundes- und Landesmitteln. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) Standort Nord in Flensburg.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:
Das Projekt muss in der AktivRegion Mitte des Nordens durchgeführt werden und dort seinen Nutzen entfalten.
Das Projekt muss einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion Mitte des Nordens leisten.
Die max. Zuschusssumme beträgt 150.000 € pro Projekt.
Die maximale Zuschusssumme für Energetische Gebäudesanierung beträgt 50.000 €.
Die maximale Zuschusssumme bei Investitionen in Gebäude und bauliche Anlagen für Sportzwecke beträgt 80.000 € pro Maßnahme.
Die Mindestzuschusssumme für investive Projekte in privater Trägerschaft beträgt 5.000 €.
Die Mindestzuschusssumme für nichtinvestive Projekte beträgt 3.000 €.
Energiegutachten werden nur als Ergänzungsförderung zu bestehenden Förderprogrammen gefördert.
Im Rahmen der Anschubfinanzierung können bei nicht investiven Projekten, die Pilotcharakter in der AktivRegion haben, Personal- und Betriebskosten max. 3 Jahre gefördert werden.