Begrenzungen & Ausschlüsse

Von einer Förderung sind gem. Richtlinien grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Pflichtaufgaben des Projektträgers

  • Reine Sanierungsmaßnahmen

  • Kauf von lebendem Inventar

  • Umsatzsteuer

  • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen

  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten mit Ausnahme von Baumaßnahmen für Nahwärme- und Biogasleitungen zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien

  • Ankauf von unbebauten Grundstücken durch Gemeinden

  • Grunderwerb durch private Projektträger (bebaut und unbebaut)

  • Gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen

  • Beratungs- und Betreuungsleistung der öffentlichen Verwaltung

  • Bewegliche Gegenstände

  • Bewirtungskosten

Weiterhin legt die Integrierte Entwicklungsstrategie 2014-2020 folgende Ausschlüsse fest:

  • Straßenbau

  • Wegebau, ausgenommen Lückenschlüsse beim Reit und Fahrwegebau als Umsetzung des „Handlungsleitfadens Reitwege 2013“

  • Energetische Gebäudesanierung/- modernisierung, deren Amortisationsdauer weniger als 12 Jahre beträgt

  • Energetische Gebäudesanierung/- modernisierung von privaten Trägern mit Gewinnerzielungsabsicht

  • Gestalterische Maßnahmen an öffentlichen und privaten Gebäuden (z.B. Reetdachmaßnahmen)

  • Investitionen in Bau und Betrieb von Wärmenetzen

  • Sporthallenneubau, Sportplatzneubau

  • Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung

  • Personal- und Betriebskosten außerhalb der Anschubfinanzierung von Pilotprojekten