Die AktivRegion unterscheidet folgende Trägerschaften bei Projekten:
Öffentliche Träger (gem. GWB §98 - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen i. d. F. v. 26.6.2013)
Private Träger mit öffentlichen Interesse
Private Träger mit Gewinnerzielungsabsicht
Zudem wird in investive und nichtinvestive Projekte unterschieden. Zur Schwerpunktsetzung und zur Unterstützung der spezifischen Potentiale und Bedürfnisse der AktivRegion kann die Förderquote um zusätzliche Prozentpunkte aufgestockt werden.