Basisinformationen
Projektträger/ Antragsteller
Projektträger können
Öffentliche Träger oder
Private Träger sein.
Öffentliche Träger sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Private Träger sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts (Einzelpersonen, Vereine, Verbände, private Rechtsgesellschaften).
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung über die AktivRegion erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse von EU-, Landes- und teilweise Bundesmitteln. Es ist immer eine Vorfinanzierung durch den Projektträger nötig.
Die Förderquote (link) beträgt je nach Projektträger und Projektart zwischen 30 und 75% der förderfähigen Nettokosten.
Eigenleistungen
Unbare Eigenleistungen (Arbeitsleistungen des Projektträgers) sind nicht förderfähig.
Mindestprojektvolumen
Bei öffentlichen Trägern muss das zur Förderung beantragte Projekt ein Mindestvolumen 15.000 Euro haben. Bei privaten Trägern variiert das Mindestvolumen nach Projektart und liegt zwischen 6.000 und 10.000 Euro.
Ausschreibung und Vergabe von Leistungen
Öffentliche Träger haben sich an das geltende das Vergaberecht zu halten (Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung, VOB, VOL, VOF/HOAI). Die Vergabe muss dokumentiert werden.
Private Träger müssen mindestens drei Angebote je Kostenposition einholen. Ab einem Zuschuss von 100.000 Euro ist das Vergaberecht wie bei öffentlichen Trägern anzuwenden.
Umsetzungsbeginn
Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid des LLUR vorliegt. Angebote, Baugenehmigung etc. dürfen im Vorfeld eingeholt werden, aber Aufträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erteilt werden. Einzige Ausnahme bilden die projektbezogenen nötigen Planungskosten sowie förderfähige Kosten für Grunderwerb und Erschließung. Diese sind auch rückwirkend förderfähig.
Zweckbindungsfrist
Die Zweckbindungsfrist variiert je nach Projektart und beträgt 5 oder 12 Jahre nach Fertigstellung. Das geförderte Projekt darf innerhalb dieses Zeitraumes nicht verändert, anders genutzt oder veräußert werden.