Begrenzungen & Ausschlüsse
Von einer Förderung sind gem. Richtlinien grundsätzlich ausgeschlossen:
Pflichtaufgaben des Projektträgers
Reine Sanierungsmaßnahmen
Kauf von lebendem Inventar
Umsatzsteuer
Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen
Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten mit Ausnahme von Baumaßnahmen für Nahwärme- und Biogasleitungen zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien
Ankauf von unbebauten Grundstücken durch Gemeinden
Grunderwerb durch private Projektträger (bebaut und unbebaut)
Gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen
Beratungs- und Betreuungsleistung der öffentlichen Verwaltung
Bewegliche Gegenstände
Bewirtungskosten
Weiterhin legt die Integrierte Entwicklungsstrategie 2014-2020 folgende Ausschlüsse fest:
Straßenbau
Wegebau, ausgenommen Lückenschlüsse beim Reit und Fahrwegebau als Umsetzung des „Handlungsleitfadens Reitwege 2013“
Energetische Gebäudesanierung/- modernisierung, deren Amortisationsdauer weniger als 12 Jahre beträgt
Energetische Gebäudesanierung/- modernisierung von privaten Trägern mit Gewinnerzielungsabsicht
Gestalterische Maßnahmen an öffentlichen und privaten Gebäuden (z.B. Reetdachmaßnahmen)
Investitionen in Bau und Betrieb von Wärmenetzen
Sporthallenneubau, Sportplatzneubau
Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung
Personal- und Betriebskosten außerhalb der Anschubfinanzierung von Pilotprojekten