Umsetzung des Projektes

Erst nach Erhalt der Bewilligung durch das LLUR (= Zuwendungsbescheid) darf mit der Projektumsetzung begonnen werden. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt zwar Angebote für Leistungen eingeholt werden können, aber noch keine Aufträge erteilt werden dürfen.

Der Zuwendungsbescheid ist ein Bescheid mit Rechtskraft und zugleich der wichtigste Leitfaden für eine problemlose Projektumsetzung und -förderung. Hier sind alle Fristen, Anforderungen, Auflagen und Hinweise aufgeführt, die bei der Umsetzung des Projektes und bei der Erstellung des Verwendungsnachweises eingehalten werden müssen!

Bei jeder Abweichung der tatsächlichen von der beantragten Projektumsetzung wie z.B.:

  • Veränderte Gesamtkosten
  • Verschiebung bei den Kostenpositionen untereinander
  • Veränderte Projektfinanzierung
  • Auftauchen neuer Kostenpositionen („Unvorhergesehenes“)
  • Verlängerung der Projektrealisation über den angemeldeten Zeitraum hinaus

ist das LLUR frühzeitig zu benachrichtigen.

Der Projektträger muss immer in finanzielle Vorleistung gehen. Er ruft die Fördersumme nach Abschluss der Maßnahme und Zahlung aller Rechnungen mit dem Verwendungsnachweis ab, ggf. sind Teilabschläge möglich.